Werbung im Gemeindebrief !

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Die Redaktion hat auf Ihrer Redaktionssitzung vom 05. Mai 2009 über Werbung im Gemeindebrief diskutiert und beschlossen, auch dieses Medium zu nutzen.

 
Rahmenbedingungen:

> Warum beginnen wir jetzt mit Werbung im Gemeindebrief ?

  • Um den Gemeindebrief auch zukünftig weiterhin kostenlos abgeben zu können.

  • Um mit den zusätzlichen Einnahmen die Attraktivität des Gemeindebriefes (z.B. teilweise Farbdruck) zu verbessern.

> In welchen Ausgaben kann eine Anzeige geschaltet werden ?
  • Eine Werbung ist pro Jahr in maximal 10 Ausgaben möglich. Dies sind die Ausgaben Januar bis November. In den Ferienmonaten erscheint eine Doppelausgabe für 2 Monate.

  • In der Dezemberausgabe wird keine Werbung zugelassen.

> In welcher Auflagenstärke wird der Gemeindebrief gedruckt ?

  • Der Gemeindebrief wird in einer Auslage von 2.500 Exemplaren gedruckt.

  • Die Ausgaben Januar bis  November liegen in verschiedenen Geschäften zur Mitnahme aus.

> Wie oft kann ein Anzeigenplatz im Gemeindebrief geschaltet werden ?
  • Es kann ein Anzeigenplatz für 1, 5 oder 10 Ausgaben erworben werden.
> Welche Anzeigengrößen ( -formate sind möglich ?
  • Es sind Anzeigengrößen im Format 1/2 Seite, 1/2 Seite, 1/4 Seite oder 1/8 Seite möglich.
  • Beispiele und Größenangaben siehe Musterseite.
> Wie hoch sind die Kosten für die Formate und Ausgaben ?
> Wieviel Werbung wird pro Ausgabe zugelassen ?
  • Für die Werbung werden pro Ausgabe zwischen 2 und maximal 4 Seiten vorgehalten.

  • Die Werbung wird gebündelt auf diesen Seiten unter der Überschrift "Unsere Werbepartner" angeordnet und nicht über den Gemeindebrief verteilt.

  • Die Anordnung und Positionierung der Werbung im Gemeindebrief wird durch die Gemeindebriefredaktion festgelegt.

> In welcher Farbe wird die Werbung gedruckt ?
  • Die Farbe wird durch die jeweilige Druckfarbe des Gemeindebriefes festgelegt.
> Wie muss die Werbung vom Werbepartner bereitgestellt werden ?
  • Die Anzeige mit Werbetext und / oder Logo wird vom Werbepartner in der vereinbarten Größe erstellt.

  • Die Anzeige wird in einem allgemeingültigem Format, vorzugsweise als JPG- oder BMP-Datei zur Verfügung gestellt.

  • Die Werbung muss mindestens sechs Wochen vor dem ersten Erscheinen der Gemeindebriefredaktion vorliegen.

> Welche Werbung wird im Gemeindebrief zugelassen ?
  • Generell stehen die Werbeseiten allen ortsansässigen Firmen zur Verfügung.

  • Exklusivwerbung einer Branche ist nicht zugelassen.

  • Sittenwidrige Werbung ist nicht zugelassen.

  • Die Gemeindebriefredaktion hält sich vor, einen Werbepartner von der Veröffentlichung seiner Werbung auszuschließen.

> Welche Vorteile hat der Werbepartner ?
  • Der Werbepartner erhält von der Kirchengemeinde eine Spendenbescheinigung über seine Spende (wenn nur sein Firmenname in einer Auslistung aufgeführt wird).

  • Der Werbepartner erhält von der Kirchengemeinde eine Rechnung inkl. MwSt. und kann diese bei seinen Aufwendungen abführen. Die MwSt. wird von der Kirchengemeinde an das Finanzamt abgeführt (wenn der Werbepartner eine Anzeige schaltet).

 
 Musterseite und Anzeigenpreise