|
Die Redaktion
hat auf Ihrer Redaktionssitzung vom 05. Mai 2009 über Werbung im
Gemeindebrief diskutiert und beschlossen, auch dieses Medium zu
nutzen. |
| |
|
Rahmenbedingungen: |
|
> Warum beginnen
wir jetzt mit Werbung im Gemeindebrief ? |
|
|
|
> In welchen Ausgaben kann eine
Anzeige geschaltet werden ? |
-
Eine Werbung
ist pro Jahr in maximal 10 Ausgaben möglich. Dies sind die Ausgaben
Januar bis November. In den Ferienmonaten erscheint eine
Doppelausgabe für 2 Monate.
-
In der
Dezemberausgabe wird keine Werbung zugelassen.
|
|
> In welcher
Auflagenstärke wird der Gemeindebrief gedruckt ? |
|
|
|
> Wie oft kann ein Anzeigenplatz
im Gemeindebrief geschaltet werden ? |
- Es kann ein Anzeigenplatz für
1, 5 oder 10 Ausgaben erworben werden.
|
|
> Welche Anzeigengrößen (
-formate sind möglich ? |
- Es sind Anzeigengrößen im
Format 1/2 Seite, 1/2 Seite, 1/4 Seite oder 1/8 Seite möglich.
- Beispiele und Größenangaben
siehe Musterseite.
|
|
> Wie hoch sind die Kosten für
die Formate und Ausgaben ? |
|
|
|
> Wieviel Werbung wird pro
Ausgabe zugelassen ? |
-
Für die
Werbung werden pro Ausgabe zwischen 2 und maximal 4 Seiten
vorgehalten.
-
Die Werbung
wird gebündelt auf diesen Seiten unter der Überschrift "Unsere
Werbepartner" angeordnet und nicht über den Gemeindebrief verteilt.
-
Die Anordnung
und Positionierung der Werbung im Gemeindebrief wird durch die
Gemeindebriefredaktion festgelegt.
|
|
> In welcher Farbe wird die
Werbung gedruckt ? |
- Die Farbe wird durch die
jeweilige Druckfarbe des Gemeindebriefes festgelegt.
|
|
> Wie muss die Werbung vom
Werbepartner bereitgestellt werden ? |
-
Die Anzeige
mit Werbetext und / oder Logo wird vom Werbepartner in der
vereinbarten Größe erstellt.
-
Die Anzeige
wird in einem allgemeingültigem Format, vorzugsweise als JPG- oder
BMP-Datei zur Verfügung gestellt.
-
Die Werbung
muss mindestens sechs Wochen vor dem ersten Erscheinen der
Gemeindebriefredaktion vorliegen.
|
|
> Welche Werbung wird im
Gemeindebrief zugelassen ? |
-
Generell
stehen die Werbeseiten allen ortsansässigen Firmen zur Verfügung.
-
Exklusivwerbung einer Branche ist nicht zugelassen.
-
Sittenwidrige
Werbung ist nicht zugelassen.
-
Die
Gemeindebriefredaktion hält sich vor, einen Werbepartner von der
Veröffentlichung seiner Werbung auszuschließen.
|
|
> Welche Vorteile hat der
Werbepartner ? |
-
Der
Werbepartner erhält von der Kirchengemeinde eine
Spendenbescheinigung über seine Spende (wenn nur sein Firmenname in
einer Auslistung aufgeführt wird).
-
Der
Werbepartner erhält von der Kirchengemeinde eine Rechnung inkl.
MwSt. und kann diese bei seinen Aufwendungen abführen. Die MwSt.
wird von der Kirchengemeinde an das Finanzamt abgeführt (wenn der
Werbepartner eine Anzeige schaltet).
|
|
|
|
Musterseite
und Anzeigenpreise |

|