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Die Taufe - theologisch -
(erstmals veröffentlicht im Gemeindebrief: "Begegnung" 4/2001)
Biblisch - theologische Grundlagen
von Pastor Albert Gerling-Jacobi
Wie die Evangelien berichten, hat Johannes der Täufer als Erster getauft. Auch Jesus ist von ihm getauft worden (Mk. 1,
9 - 11). Er selbst hat nach Darstellung des Markus-, Lukas- und Matthäusevangeliums selbst nicht getauft. Die zwei Stellen des
Johannesevangeliums (Joh.3, 22 und 4, l f), in denen von der Taufpraxis Jesu und seiner Jünger berichtet wird, gelten als historisch unzuverlässige
Angaben.
Die urchristliche Gemeinde hat offensichtlich von Anfang an getauft. Ihren Auftrag dazu hat sie aus
Matthäus 28, 19 ff. bezogen, dort erscheint der auferstandene Christus den Jüngern und erteilt ihnen den Taufauftrag: "Darum gehet hin und macht zu
Jüngern alle Völker: Tauft auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes!"
Mit der Auferweckung Jesu Christi wird so die Botschaft von ihm allen Völkern verkündigt und in diesem Zusammenhang erhält die Taufe
ihre Bedeutung. Die Menschen, die zum Glauben an Jesus Christus kommen, sollen getauft werden.
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Mit der dreigliedrigen Taufformel (Vater, Sohn, Heiliger Geist) wird ausgedrückt: das Bekenntnis zu Jesus
Christus schließt den Glauben an den einen Gott und die Gegenwart des heiligen Geistes mit ein.
Die Taufe wird heute von allen christlichen Großkirchen untereinander anerkannt. Gemeinsam ist ihnen: Die Taufe
ist von Christus eingesetzt, durch die Taufe wird ein Mensch Mitglied der Kirche, Taufe ist einmalig, sie kann nicht wiederholt
werden.
Nach lutherischem Verständnis die Taufe als eine besondere Gestalt des göttlichen Wortes.
Sie ruft daher die Menschen zum Glauben und erwartet die Antwort des Glaubens auf das göttliche Wort.
Der Vollzug der Taufe und die Antwort des Glaubens müssen dabei zeitlich nicht zusammenfallen. Das Kind kann
und soll im Laufe seines Lebens seinen Glauben auf die Zusage gründen, die ihm mit der Taufe gegeben wurde.
(Quelle: G. Kruhriffer: Grundlinien des Glaubens, Göttingen 1989)
Die Taufe - praktisch: Taufpraxis in unserer Gemeinde
von Pastor Horst Krüger
Mitglied der ev.-lutherischen Kirche wird man durch die Taufe. Getauft werden Kinder und Erwachsene, wobei die Kindertaufe die häufigere ist.
Kinder, die nicht getauft sind, können am
Konfirmandenunterricht
teilnehmen und werden dann – wenn sie möchten – während der Konfirmandenzeit getauft.
Jedes Kind, das getauft wird, braucht mindestens einen Paten, der Mitglied der Ev.-luth. Kirche ist und
sein Patenkind bis zur Konfirmation begleitet.
Ein zweiter Pate kann auch katholisch sein. Konfirmanden, die sich während der Konfirmandenzeit taufen lassen,
benötigen keinen Paten, da sie als Erwachsene gelten. (Mit 14 Jahren wird man religionsmündig).
Sollte ein gewünschter Pate nicht Mitglied der Kirche sein, kann er bei der Taufe keine symbolischen, christlichen Handlungen ausführen
(Kind über das Taufbecken halten, Taufkerze entzünden).
Ansonsten kann er natürlich, wie auch Elternteile, die aus der Kirche ausgetreten sind, an der Tauffeier teilnehmen.
Taufen in unserer Gemeinde finden am in der Regel an jedem Sonntag nach dem Gottesdienst statt, außer wenn besondere Gottesdienste
stattfinden. Davon kann es Abweichungen geben, wenn die Zahl der zu taufenden Kinder es zulässt.
Die Anmeldung einer Taufe geschieht in der Regel telefonisch über das jeweilige
Kirchenbüro. Benötigt werden zur Taufe eine
Geburtsurkunde des Kindes, die "Bescheinigung für kirchliche Zwecke", die Patenscheine als Nachweis der Kirchenmitgliedschaft des Paten und – falls
vorhanden – das Stammbuch, in das die Taufe eingetragen wird. Die Patenscheine werden vom jeweiligen Ortspastor ausgestellt, in dessen Bezirk
der Pate seinen Hauptwohnsitz hat. Paten aus unserer Gemeinde benötigen keinen Patenschein. Eine Liste der entsprechenden
Bibelworten liegen in den jeweiligen Kirchenbüros bereit.
Die Taufe hält - unabhängig von den Pfarrbezirken - derjenige Pastor/diejenige Pastorin, der/die auch den Gottesdienst hält.
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